Thüringen Hoch 2 - Internet und Strom
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Weil Strom & Internet zusammengehören

Willkommen, liebe Kundinnen und Kunden der TEAG.

Profitieren Sie jetzt von der Vertriebskooperation zwischen Ihrem führenden Energiedienstleister im Freistaat, der TEAG Thüringer Energie AG und dem regionalen Internetanbieter aus Thüringen, der Netkom. Als Tochterunternehmen und Partner der TEAG Thüringer Energie AG können wir Ihnen ein besonderes Angebot* für unsere Internet-Tarife bieten.

Unser Top-Angebot für Sie:

Buchen Sie zu Ihrem Stromliefervertrag einfach Ihren Internet-Wunschtarif hinzu und surfen Sie ab jetzt sicher und schnell durchs Internet mit einer jährlichen Gutschrift in Höhe von bis zu 50€.

Zusätzlich erlassen wir Ihnen den Bereitstellungspreis von 59,95€!

Bis zu 50 €
Kombi-Bonus
jährlich

Noch kein Thüringer Netkom Kunde?

Folgen Sie einfach den nächsten Schritten und sichern Sie sich Ihre Kombi-Gutschrift. 

  • Adresse in den Verfügbarkeitscheck eingeben
  • Wunschtarif wählen
  • Kundennummer des eigenen Energieversorgers und persönliche Daten eingeben
  • Bis zu 50€ Gutschrift jährlich sichern und auf der Stromjahresabrechnung gutgeschrieben bekommen!

Jetzt Internet-Tarif abschließen und jährlich bis zu 50€ Gutschrift auf die Stromabrechnung erhalten!

Zum Kombi-Bonus

 

* Bonus „ThüringenHOCHzwei“

Bei Abschluss eines Stromliefervertrages mit der TEAG und zeitgleich eines Telekommunikationsvertrages mit der Thüringer Netkom GmbH (sogenanntes „Kombiprodukt“) gewährt die Thüringer Energie AG dem Kunden einen jährlichen Bonus „ThüringenHOCHzwei“ (nachfolgend „Bonus“ genannt) in Höhe von bis zu brutto 50,00 EUR ( 50,00EUR Bonus ab 100 Mbits, für Geschwindigkeiten unter 100 Mbits 25,00 EUR Bonus). Voraussetzung für die erstmalige. Gewährung des Bonus ist, dass der Kunde:

ODER

  • -zwischen dem Kunden und der TEAG ein Stromliefervertrag sowie gleichzeitig zwischen dem Kunden und der TNK ein Telekommunikationsvertrag bereits besteht, der Kunde bei mindestens einem dieser Verträge einen Produktwechsel durchführt und nach dem Produktwechsel zwischen TNK und Kunde ein Telekommunikationsvertrag mit 50 Mbit/sDatenrate oder höher besteht.
  •  

Der vorstehende Kombibonus wird dem Kunden nur für den Zeitraum gewährt, in dem die Vertragsverhältnisse zwischen Kunde und TEAG sowie TNK gleichzeitig wirksam bestehen. Im Fall der Gewährung des Kombibonus wegen Produktwechsels ist insoweit das gleichzeitige Bestehen der Verträge nach dem durchgeführten Produktwechsel maßgeblich; ein Bonus für die Zeit vor dem Produktwechsel wird nicht gewährt.

Der Kunde erhält den Kombibonus taganteilig bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages/der Verträge. Enden die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist die
Beendigung des früher endenden Vertrages maßgeblich. TEAG und TNK sind berechtigt, den jeweils anderen über das Ende des mit dem Kunden bestehenden Vertrages zu
informieren.

Der Kombibonus wird dem Kunden unabhängig von der Anzahl der Verträge für jedes von ihm genutzte Objekt nur einmal gewährt.

Weitere Gutscheincodes und Rabatte sind nicht kombinierbar, ausgenommen der ausgeschriebene Aktionspreis.