Baustelle mit Glasfasertrommel
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Verlegung der Glasfaserleitungen

Bei der Verlegung von Glasfaserleitungen kommen drei verschiedene Bauweisen zum Einsatz – die offene, geschlossene (z.B. Trenching, Spülbohrung) und oberirdische Bauweise. Die am häufigsten vorkommenden Verlegungsverfahren stellen wir auf dieser Seite vor.

  • Glasfaserverlegung mit offener Grabenbauweise
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    Offene Grabenbauweise

    Dennoch ist der altbewährte Bagger aus dem Tiefbau nicht wegzudenken. Vor allem an Anschlussstellen wie Kabelschächten oder den Start- und Endgruben anderer Verfahren ist er unverzichtbar.

  • Glasfaserverlegung per Trenching
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    Trenching

    „Trenching“ heißt auf Deutsch zwar auch bloß „Graben ausheben“, geht aber viel schneller. Zum einen, weil die erzeugten „Gräben“ oft bloß schmale Fugen oder Schlitze sind, zum anderen, weil gefräst und nicht gebaggert wird. Als Fräsen kommen Rad- oder Kettenfräsen infrage. Der Aushub wird durch Schneckenförderer oder Förderband abgeräumt oder – ein enormer Vorteil – einfach abgesaugt.

    Weil die neuartigen Methoden des Trenchings so schnell und präzise sind, ist mitunter auch von „Speed Trenching“ die Rede. Die Baumaßnahmen benötigen verhältnismäßig wenig Platz und die hinterlassenen Narben im Boden sind meist nicht viel breiter als die verlegten Kabel.

  • Glasfaserverlegung per Pflugverfahren
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    Pflugverfahren

    Zwischen Ortschaften ländlicher Gebiete kann auf unbefestigten Wegen, Wiesen und Feldern das schnelle und kostengünstige Pflugverfahren eingesetzt werden: Von einer Zugmaschine wird ein Pflugschwert durch das lose Erdreich gezogen, das einen genau bemessenen Raum in der richtigen Tiefe hinterlässt. Gleichzeitig werden die Leerrohre eingezogen. Was bleibt, ist ein schmaler Spalt, der entweder allein zusammenfällt oder durch Überfahren wieder geschlossen wird.

    Die Bodenschichten bleiben beim Pflugverfahren intakt. Da kein Mutterboden abgetragen oder das Grundwasser abgesenkt werden muss, ist die Methode besonders umweltschonend. Bis zu 5.000 Meter Leitung können mit diesem Verfahren täglich verlegt werden.

  • Glasfaserverlegung per Bodenverdrängungsverfahren
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    Bodenverdrängungsverfahren

    Kann oder soll der Boden nicht geöffnet werden, kommen geschlossene Bauweisen zum Tragen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Gleise oder Gebäude im Weg liegen oder Gärten und Bäume verschont werden sollen. Dann wird die Glasfaser durch Bohrungen verlegt.

    Bei kurzen Entfernungen von bis zu 70 Metern werden Bodenverdrängungshämmer verwendet, die wegen ihrer Form auch »Erdraketen« genannt werden. Erdraketen werden durch Pressluft von einer Startgrube aus vorangetrieben und können bis zu einem gewissen Grad gelenkt werden. Dabei wird ein Peilstab in der Zielgrube anvisiert. So wird um unterirdische Hindernisse wie Baumwurzeln einfach ein Bogen geschlagen. Die Verlegerohre werden direkt nach der Bohrung eingezogen.

  • Glasfaserverlegung per Spülbohrung
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    Spülbohrung

    Längere unterirdische Kabelkanäle von mehreren hundert Metern werden durch Spülbohrungen angelegt. Bei diesem Verfahren wird eine bentonithaltige Bohrspülung zum Bohrkopf gepumpt, die das zu entfernende Erdreich auswäscht und gleichzeitig den Kanal verfestigt. Nasse Böden, wie sie etwa unter Gewässern vorkommen, und sogar Felsböden können mit dieser Technik tiefbaulich erschlossen werden. Der steuerbare Bohrkopf ist mit einem Sender ausgestattet, der permanent Daten über seine Tiefe und Neigung übermittelt und Steuersignale empfängt.

    Üblicherweise können über 100 Meter pro Tag gebohrt werden. Das macht, neben seiner Umweltfreundlichkeit, die Spülbohrung zum bevorzugten Verfahren im grabenlosen Leitungsbau. Nach der sogenannten Pilotbohrung wird der Bohrkopf am anderen Ende des Kanals ausgetauscht. Im darauffolgenden Rückzug des Bohrers wird der Verlegekanal ausgeweitet und das Leerrohr für die Glasfaser gleich mit eingezogen.

  • Glasfaserverlegung im Abwasserkanal
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    Verlegung im Abwasserkanal

    Besonders effektiv lässt sich die Glasfaser in bereits bestehenden Tiefbaustrukturen verlegen. Das ist nicht so selbstverständlich, wie es klingt, denn die technische Eignung ist im Einzelfall zu prüfen. Hierbei kommen Abwasserrohre und Anlagen der Kanalisation infrage, und zwar unabhängig davon, ob sie noch betrieben werden oder bereits stillgelegt sind. Auch Begehbarkeit ist nicht zwingend erforderlich.